Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln ausschließlich den Verkauf aller Produkte, die von PIZZATO ELETTRICA SRL (USt.-ID: IT01704080249), mit Sitz in Via Torino 1, 36063 Marostica (VI), Italien, angeboten werden.
Bestellungen sind stets schriftlich, per E-Mail oder über ein zuvor von Pizzato Elettrica akzeptiertes digitales Austauschsystem (z. B. Metel) abzugeben.
Pizzato Elettrica behält sich das Recht vor, Bestellungen per E-Mail abzulehnen, die keine eindeutige Identifikation des Absenders ermöglichen oder Anhänge mit Viren enthalten, oder die zweifelhafter Herkunft sind.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die schriftliche Auftragsbestätigung von Pizzato Elettrica erhält. Diese ist für beide Parteien verbindlich.
In einer Bestellung des Kunden beigefügte Klauseln, die von den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen, gelten als nicht bindend.
Die Lieferung enthält ausschließlich das in der Auftragsbestätigung aufgeführte Material.
Nur bei Standardprodukten kann der Kunde innerhalb einer Frist von zwei (2) Werktagen nach Ausstellung der Auftragsbestätigung von Pizzato Elettrica – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Einsichtnahme oder Kenntnisnahme – Änderungen in Bezug auf den Inhalt der Auftragsbestätigung anfordern.
Änderungen oder Stornierungen können je nach Bearbeitungsstand des Auftrags akzeptiert oder abgelehnt werden.
Änderungen oder Stornierungen der Bestellung von Spezialartikeln werden in keinem Fall akzeptiert.
Gemäß Artikel 1461 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs behält sich Pizzato Elettrica im Falle einer Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden das Recht vor, die Lieferung jederzeit einzustellen und/oder zu stornieren.
Pizzato Elettrica behält sich das Recht vor, Produkte jederzeit zu ändern, sofern dies notwendig oder zweckmäßig ist. Wesentliche Produkteigenschaften bleiben hiervon unberührt. Eine vorherige Benachrichtigung des Kunden und/oder Änderungen an bereits erteilten Bestellungen sind nicht erforderlich.
Die in Katalogen und Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich Ex Works (Incoterms 2020) und ohne USt., Zoll und anderen Abgaben.
Mit Ausnahme sonstiger schriftlicher Vereinbarungen, sind die in der Preisliste aufgeführten Preise unverbindlich und können sich ändern.
Der Preis der Lieferung wird in der Auftragsbestätigung/Rechnung angegeben. Bei langfristigen Rahmenaufträgen kann, falls erforderlich, der Preis ausschließlich von Pizzato Elettrica geändert werden, wobei eine schriftliche Mitteilung mit einer Vorlaufzeit von zwei (2) Monaten erfolgt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren, wobei sich die Stornierung ausschließlich auf den noch nicht ausgeführten Teil der Lieferung bezieht. Dies muss schriftlich per E-Mail erfolgen, und zwar innerhalb von spätestens fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung von Pizzato Elettrica.
Die Verpackung ist kostenlos. Bei mehr als sechs Kartons können Paletten für den Transport notwendig sein, die ebenfalls kostenlos sind.
Die vom Kunden geschuldeten Zahlungen sind in Euro zu leisten und müssen innerhalb der in der Rechnung festgelegten Fristen und gemäß den dort angegebenen Modalitäten erfolgen.
Unabhängig von Art und Weise der Zahlung muss der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen.
Bei Zahlungsverzug behält sich Pizzato Elettrica das Recht vor, laufende Aufträge auszusetzen und/oder zu stornieren, unbeschadet des Rechts, gegebenenfalls Ersatz für erlittene Schäden zu verlangen.
Die nicht fristgerechte Zahlung führt automatisch zur Berechnung von Verzugszinsen zu Lasten des Kunden. Diese werden gemäß der Europäischen Richtlinie 2011/7/EU und den Bestimmungen des italienischen Gesetzesdekrets 231/2002 berechnet.
Beanstandungen sowie Reklamationen technischer oder kaufmännischer Art oder im Zusammenhang mit der Anwendung der Garantie berechtigen nicht zum Zahlungsverzug.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt der Mindestbetrag für die Rechnungsstellung 200 Euro netto (zzgl. USt.) für Produkte, wobei etwaige Nebenkosten ausgeschlossen sind.
Für Rechnungen von weniger als 200 Euro wird eine Gebühr von 20 Euro für Lieferungen innerhalb der EU bzw. 40 Euro für Lieferungen außerhalb der EU berechnet.
Die Abrechnung erfolgt wöchentlich.
Einige Produkte werden in Gebinden geliefert. Die Bestellmengen dieser Produkte müssen daher ein Vielfaches der Verpackungseinheiten betragen.
Der in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeitraum bezieht sich auf den voraussichtlichen Zeitpunkt, ab dem die Ware in den Werken von Pizzato Elettrica zur Abholung bereitsteht, und nicht auf das Datum des Eintreffens beim Kunden.
Das angegebene Lieferdatum ist stets als unverbindlich und nicht zwingend zu betrachten. Eine Überschreitung des Liefertermins stellt keinen Vertragsbruch seitens Pizzato Elettrica dar und begründet weder einen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz noch andere Ansprüche des Käufers. Der Käufer bleibt in jedem Fall an die in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen gebunden, wie beispielsweise die Zahlungsfristen.
Der Kunde erkennt an, dass Lieferfristen unter bestimmten Umständen berechtigterweise verzögert werden können (z. B. bei Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung). Solche Verzögerungen berechtigen weder zu Entschädigungs- noch zu Schadensersatzansprüchen.
Eine Übersicht der normalerweise vorrätigen Artikel finden Sie auf www.pizzato.com
Pizzato Elettrica liefert die Ware gemäß den Incoterms® 2020 der ICC auf Basis Ex Works (sog. „ab Werk“).
Auf Kundenwunsch kann Pizzato Elettrica die Lieferung der Ware gemäß Delivered at Place (DAP) Incoterms® 2020 der ICC ausführen. In diesem Fall werden die Transportkosten von Pizzato Elettrica in der Rechnung aufgeführt (sog. „Frei Haus, unfrei Fracht“).
Es obliegt dem Kunden bei Anlieferung zu prüfen, dass der Spediteur alle im Lieferschein bzw. in der Begleitrechnung aufgeführten Artikel in richtiger Menge übergibt, dass diese nicht beschädigt sind und das Gewicht übereinstimmt. Bei jeglicher Abweichung vom Lieferschein/Rechnungsdokument und/oder sichtbaren Schäden an der Verpackung muss der Kunde die Ware stets unter VORBEHALT DER KONTROLLE annehmen und den Grund hierfür klar und deutlich angeben.
Etwaige Schäden an der Verpackung, fehlende Packstücke oder Fehler müssen unverzüglich dem Spediteur gemeldet und Pizzato Elettrica schriftlich innerhalb von zwei (2) Werktagen ab Erhalt der Ware an
Stellt der Kunde einen Mangel an der Ware oder eine Abweichung von der Bestellung fest, muss er Pizzato Elettrica darüber innerhalb von maximal acht (8) Tagen nach Lieferung oder, im Falle versteckter Mängel, nach deren Entdeckung schriftlich informieren.
Reklamationen, die nach Ablauf der verbindlichen Gewährleistungsfrist gemäß dem folgenden Abschnitt eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Gewährleistung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Versanddatum.
Pizzato Elettrica behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen das Vorliegen eines Mangels und/oder einer Abweichung der Ware zu prüfen und zu beurteilen.
Die Gewährleistung deckt Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs, Nachlässigkeit oder falscher Montage nicht ab.
Die Gewährleistung deckt weder normale Abnutzung, Betrieb der Produkte außerhalb der im Katalog aufgeführten technologischen Grenzwerte des Produktes noch Mängel aufgrund nicht eingehaltener Wartungszyklen ab.
Pizzato Elettrica verpflichtet sich, innerhalb der Gewährleistungsfrist Produkte mit von ihr nachgewiesenen Fabrikationsfehlern zu reparieren oder teilweise bzw. vollständig zu ersetzen, vorausgesetzt, diese werden innerhalb der Garantiefrist und spätestens acht (8) Tage nach deren Entdeckung gemäß den Bestimmungen unter dem Punkt „Reklamationen“ gemeldet.
Pizzato Elettrica haftet nur für den Warenwert und erstattet keinen Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden wie Produktionsausfall, Reparaturen oder sonstige Folgekosten aufgrund von Produktmängeln, auch wenn diese innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
Mustergeräte, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, oder die Aufschrift „SAMPLE“ tragen unterliegen nicht der Gewährleistung.
Die Gewährleistung greift nur bei Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen seitens des Auftraggebers.
Die Verantwortung für die Bewertung der technischen Eigenschaften der Produkte von Pizzato Elettrica und deren Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck liegt ausschließlich beim Kunden. Pizzato Elettrica übernimmt keinerlei Haftung für Folgen, die sich aus einer unsachgemäßen Nutzung der Produkte ergeben, selbst wenn dadurch Sicherheitsrisiken für das Personal entstehen (z. B. bei redundanten Systemen oder selbstüberwachenden Systemen).
Retouren werden nur akzeptiert, sofern sie zuvor vorher schriftlich durch Pizzato Elettrica GENEHMIGT und BESTÄTIGT wurden, unabhängig vom jeweiligen Grund.
Pizzato Elettrica hält sich das Recht vor, nicht genehmigte Retouren mit demselben Spediteur auf Kosten des Kunden zurückzusenden.
Genehmigte Retouren müssen spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung und Bestätigung bei Pizzato eingehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Retouren nicht angenommen.
Rückgelieferte Waren werden nicht vollumfänglich erstattet. Die Rücklieferung ist nur bei Standardartikeln, deren Versand nicht länger als 12 Monate zurückliegt, möglich. Individuell angefertigte oder personalisierte Produkte sind ausnahmslos von der Rückgabe ausgeschlossen.
Zurückgeliefertes Material und zugehörige Verpackungen müssen intakt und unbeschädigt zurückgesendet werden.
Die Verpackungs- und Lieferkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Aufträge dürfen vom Kunden nicht an Dritte abgetreten werden, es sei denn, die Abtretung wurde zuvor ausdrücklich und schriftlich von Pizzato Elettrica S.r.l. genehmigt.
Wird die Ware nach dem Versand und/oder der Lieferung bezahlt, bleibt sie gemäß Artikel 1523 des italienischen Zivilgesetzbuchs bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Zahlungen Eigentum von Pizzato Elettrica.
Bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgfältig aufzubewahren, deren Qualität für den vorgesehenen Verwendungszweck zu gewährleisten und sie weder an Dritte zu veräußern noch anderweitig zu verwenden.
Verkauft der Kunde die Ware an Dritte, bevor die Zahlung an Pizzato Elettrica erfolgt und somit vor dem tatsächlichen Eigentumsübergang, bleibt der Eigentumsvorbehalt zugunsten von Pizzato Elettrica, sofern gesetzlich zulässig, auch gegenüber den Dritten bestehen.
Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Zahlungsverzugs des Kunden ist Pizzato Elettrica berechtigt, die Ware zurückzufordern, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz aller weiteren Schäden.
Pizzato Elettrica übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, wenn diese durch unvorhersehbare und außerhalb der Kontrolle von Pizzato Elettrica liegende Umstände verursacht werden. Dazu gehören unter anderem Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, lokale oder nationale Streiks, Brände oder Probleme bei der Beschaffung von Rohstoffen.
Im Falle höherer Gewalt wird Pizzato Elettrica bestrebt sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses und/oder dessen Dauer so weit wie möglich zu begrenzen.
Sämtliche gewerblichen Schutzrechte und Rechte des geistigen Eigentums an den von Pizzato Elettrica gelieferten Produkten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Patente, Designs, Marken, Kennzeichen, Know-how sowie technische und kaufmännische Informationen sowie gegebenenfalls in die Produkte integrierte Software und Firmware, verbleiben im ausschließlichen Eigentum von Pizzato Elettrica.
Mit dem Verkauf der Produkte werden dem Kunden keinerlei Rechte des geistigen Eigentums übertragen oder eingeräumt, auch nicht stillschweigend.
Sofern Pizzato Elettrica nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, verpflichtet sich der Kunde, Folgendes zu unterlassen:
- eine Vervielfältigung, Änderung, Anpassung, Dekompilierung oder das Reverse Engineering von Produkten;
- eine Vervielfältigung oder Verwendung von Plänen, Entwürfen, Zeichnungen, Software oder Produktkomponenten;
- eine Entwicklung konkurrierender Produkte, die auch nur teilweise auf den technischen Lösungen von Pizzato Elettrica beruhen;
- eine Anmeldung oder versuchte Anmeldung von Patenten, Marken oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten auf Grundlage der Produkte oder des Know-hows von Pizzato Elettrica, auch wenn diese nur mittelbar darauf beruhen.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche technischen, kaufmännischen und gewerblichen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Lieferung von Pizzato Elettrica erhält, streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt beispielsweise für Unterlagen, Zeichnungen, Spezifikationen, Preise, Vertragsbedingungen und Know-how (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“).
Die Vertraulichen Informationen sind ausschließlich für Zwecke im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu verwenden und dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pizzato Elettrica nicht offengelegt werden, es sei denn, dies ist zwingend erforderlich und die betreffenden Personen sind durch gleichwertige Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, missbräuchlicher Verwendung oder Offenlegung zu treffen.
Im Falle eines Verstoßes ist Pizzato Elettrica berechtigt, einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen; der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Lieferung, dem Vertrieb und der Verwendung der Produkte einzuhalten, beispielsweise:
- Rechtsvorschriften in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Wettbewerb, Sicherheit und Umwelt;
- die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO);
- Rechtsvorschriften in den Bereichen Exportkontrolle, Dual-Use-Güter und internationale Sanktionen.
Der Kunde erklärt, mit den folgenden Vorschriften vertraut zu sein, und verpflichtet sich, diese einzuhalten:
- die Grundsätze des Ethikkodex von Pizzato Elettrica, abrufbar unter https://www.pizzato.com/images/azienda/codice_etico-ENG.pdf;
- die Grundsätze des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 231/2001, soweit anwendbar.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist Pizzato Elettrica berechtigt, die Lieferung auszusetzen und den Vertrag gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs aufzulösen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
Pizzato Elettrica erklärt, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679, GDPR) und den geltenden italienischen Datenschutzbestimmungen, personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit diesen Vorschriften und nur in dem Umfang und für die Zwecke zu verarbeiten, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien, andernfalls sind sie nichtig.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Das wiederholte oder einmalige Unterlassen der Ausübung eines Rechts durch eine der Parteien, das sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ergibt, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder auf andere hierin festgelegte Rechte.
Für alle in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich geregelten Fälle gilt das italienische Recht.
Für sämtliche Streitigkeiten, die aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder dem Kaufvertrag mit dem Kunden entstehen, ist ausschließlich das Gericht in Vicenza zuständig.






























